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Wohnwagenversicherung für Saisonkennzeichen

Häufig wird ein Wohnwagen nur während der Sommermonate für Reisen genutzt. Daher bietet sich in vielen Fällen die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen an. Dabei gilt es jedoch einige Dinge in Bezug auf die Wohnwagen Versicherung und die Nutzung des Wohnwagens zu beachten.

Saisonzulassung – Besonderheiten bei der Versicherung

  • bei der Versicherung muss ein evb-Code zur Saisonzulassung beantragt werden
  • während der versicherten Saison besteht voller Versicherungsschutz
  • außerhalb der versicherten Saison besteht eine Ruheversicherung
  • meist nur jährliche Zahlweise möglich

Kündigung der Wohnwagen Versicherung

  • auch bei Saisonzulassung zum Ablauf des Versicherungsjahres – in der Regel zum 01.01

Nutzung des Wohnwagens

  • darf nur im versicherten Saisonzeitraum genutzt werden

Nutzung außerhalb der Saison

  • Wohnwagen darf nicht im Straßenverkehr genutzt werden
  • darf nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden

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Wohnwagen Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an. Ein Versicherungsvergleich ist daher ratsam. Unser seiteninterner Tarifrechner ermittelt schnell und einfach die besten Wohnwagenversicherungen für Sie. Sie erreichen den Vergleichsrechner durch einen Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an die Berechnung ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.

 

Weitere Informationen

Wer mit seinem Wohnwagen oder Caravan verreisen will, benötigt eine Zulassung. Eine Wohnwagenversicherung für Saisonkennzeichen und eine Caravan Versicherung für Saisonkennzeichen sind sogar Pflicht, um die Zulassung zu erhalten. Sobald die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt, benötigt der Besitzer zur Zulassung den Nachweis über eine Wohnwagenversicherung für Saisonkennzeichen oder eine Caravan Versicherung für Saisonkennzeichen. Ohne die Versicherungsnummer ist eine Zulassung nicht möglich, und es wird kein Saisonkennzeichen ohne Wohnwagenversicherung ausgestellt.

Haftpflichtversicherung

Eine verpflichtende Versicherung ist die Wohnwagen Versicherung für Saisonkennzeichen in Form der Haftpflichtpolice. Diese wird von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft und auch vom ADAC oder der WWK angeboten. Diese ist nicht nur für das ziehende Fahrzeug nötig, sondern muss auch bei einem Saisonkennzeichen als Wohnwagenversicherung nachgewiesen werden. Hierbei kann die Haftpflichtpolice für Saisonkennzeichen mit einer Laufzeit von einem bis zu elf Monaten abgeschlossen werden. Eine Jahrespolice für ein Saisonkennzeichen als Wohnwagen Versicherung ist nicht möglich. Der vom Versicherungsnehmer zu entrichtende Versicherungsbeitrag wird von der Versicherungsgesellschaft an die gewünschte Laufzeit angepasst. Wer also seinen Wohnwagen nicht das ganze Jahr benötigt, kann durch die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen bei der Wohnwagen Versicherung Geld sparen.

Teilkasko

Die Teilkasko ist als Wohnwagenversicherung nicht verpflichtend abzuschließen, sollte aber dennoch eine Überlegung wert sein. Eine Teilkaskopolice übernimmt Schäden an dem versicherten Wohnwagen während der Reise. Hierbei sind Versicherungsrisiken wie Sturm, Hagel oder auch Überschwemmungen versicherbar. Auch Wildschäden oder gar die völlige Zerstörung des Wohnwagens können über eine entsprechende Versicherungssumme abgedeckt werden. Hierbei übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel nur den Zeitwert. Eine Caravanversicherung oder Wohnwagen Versicherung mit Saisonkennzeichen kann nur für sehr neue Fahrzeuge so abgeschlossen werden, dass der Neuwert im Schadensfall reguliert wird.

Vollkasko

Die Versicherungsgesellschaften wie z.B. die WWK bieten für den Wohnwagen auch eine Vollkasko Police an. Auch mit einem Saisonkennzeichen kann diese Wohnwagenversicherung beantragt werden. Diese übernimmt dann auch Schäden am Wohnwagen oder Caravan, die durch eine mutwillige Tat fremder Personen entstehen. Diese Versicherung für Wohnwagen mit einem Saisonkennzeichen kommt dann auch für Schäden durch Vandalismus bis zu einer vereinbarten Höhe auf. Zugleich übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch dann die Schadensregulierung, wenn der Wohnwagen oder Caravan durch eigenes Verschulden beschädigt oder zerstört wird. Diese Leistung ist bei einer Teilkaskoversicherung nicht möglich.

Zusatzversicherung für das Reisegepäck

Das mitgeführte Reisegepäck ist bei einer Caravan oder Wohnwagenversicherung mit Saisonkennzeichen nicht enthalten. Weder die Haftpflicht noch die Kaskoversicherung decken Schäden oder eine Zerstörung des Reisegepäcks. Hier können Reisende eine zusätzliche Police erhalten, die dann auch die mitgeführten Gegenstände während dem Aufenthalt auf einem Campingplatz abdeckt. Eine Reisegepäckversicherung ist ratsam, wenn man mit dem Wohnwagen oder Caravan auf Reisen ist. Hierbei muss aber immer beachtet werden, ob eine Camping Deckung im Versicherungsumfang enthalten ist.

Häufig Gestellte Fragen

Warum braucht man eine Wohnwagenversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.

Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?

Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Campingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.

Welche Leistungen beinhaltet die Wohnwagenversicherung?

Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.

Was sollte man bei einer Wohnwagenversicherung beachten?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für die Wohnwagenversicherung Wohnwagen ist zu beachten, dass sich die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen von der beim PKW bekannten Staffelung unterscheidet. Zahlreiche Versicherer unterscheiden nur 10 und manche sogar nur drei Schadenfreiheitsklassen, so dass man die Angebote der Versicherer hinsichtlich der Einstufungen ebenfalls vergleichen sollte. Fährt man seinen Caravan mit Saisonkennzeichen, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen bleiben, da eine kürzere Fahrsaison bei der Wohnwagenversicherung Versicherung nicht auf den Rabatt der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse angerechnet wird. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung sollte man unbedingt berücksichtigen, dass es auch hier in den Versicherungsbedingungen wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Die Versicherung von Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht oder die auf das Konto unbekannter Dritter gehen, gehören ja noch zu den grundsätzlichen Regelungen einer Vollkasko-Versicherung aber schon bei den Selbstbeteiligungsraten und anderen Klauseln, die beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalt oder Unwetter eine Rolle spielen, beginnen die Unterschiede bei den verschiedenen Anbieter, die meist nur das Kleingedruckte offenbart.

Wohnwagenversicherungen im Vergleich