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Wohnwagenversicherung fĂŒr Spanien, Frankreich, Holland & Co.

Viele Reisende bevorzugen einen Campingurlaub mit dem eigenen Wohnwagen. Die LĂ€nder Europas sind dabei beliebte Reiseziele. Bei der Urlaubsplanung sollte auch an einen ausreichenden Versicherung fĂŒr den Wohnwagen gedacht werden.

Wohnwagen zu Reisezwecken benötigen

  • Haftpflichtschutz – gesetzlich vorgeschrieben
  • freiwillig Teilkaskoschutz
  • freiwillig Vollkaskoschutz
  • freiwillig Inventar- oder Campingversicherung

fĂŒr Reisen innerhalb Europas

  • europaweiter Geltungsbereich der Wohnwagenversicherung
  • IVK (internationale Versicherungskarte) sollte mitgenommen werden

internationale Versicherungskarte

  • Geltungsbereich beachten
  • je nach Anbieter können auch innerhalb Europas LĂ€nder “gestrichen” sein (kein Versicherungsschutz in diesen LĂ€ndern)

bei Fahrten in “gestrichene” LĂ€nder

  • muss eine Grenzpolice an der jeweiligen Landesgrenze erworben werden

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Wohnwagenversicherungen beinhalten nicht nur unterschiedliche Leistungen. Auch der Geltungsbereich kann eingeschrĂ€nkt sein. Daher lohnt sich ein Versicherungsverlgleich mit dem seiteninternen Tarifrechner. Ein Klick auf das blaue Feld “Zum Versicherungsvergleich” leitet Sie automatisch auf unseren Tarifrechner. Nach dem Versicherungsvergleich ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.

 

Weitere Informationen

Wenn mit dem Wohnwagen eine Reise angetreten wird, muss eine entsprechende Wohnwagen Versicherung oder eine Caravan Versicherung vorhanden sein. Auch wenn der Wohnwagen oder Caravan zu Dauercampingzwecken im Ausland abgestellt wird, sollte der passende Versicherungsschutz vorhanden sein. Der Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt. Dies ist dann der Fall, wenn der Wohnwagen oder Caravan auf der eigenen Achse gezogen wird und somit auch eine Zulassung benötigt. Das dafĂŒr nötige Kennzeichen wird sowohl als dauerhaftes als auch als saisonal begrenztes Kennzeichen nur ausgegeben, wenn die Versicherungsnummer fĂŒr eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Die elektronische Versicherungsnummer wird zur Zulassung benötigt. Bei der Einreise in ein Urlaubsland innerhalb der EU oder in ein Urlaubsland mit europĂ€ischem Geltungsbereich ist dann kein weiterer Nachweis nötig. Hier ist das gestempelte Kennzeichen fĂŒr den Wohnwagen oder Caravan ausreichend, um den Nachweis fĂŒr eine vorhandene Wohnwagen Versicherung zu erbringen.

Vorgeschriebener Versicherungsschutz und Nachweis

Unter UmstĂ€nden kann aber im Urlaubsland dennoch eine Kontrolle erfolgen. HierfĂŒr ist es ratsam, im Vorfeld die grĂŒne Versicherungskarte von der Versicherungsgesellschaft anzufordern. Diese gilt generell als geeigneter Nachweis fĂŒr eine Wohnwagenversicherung. Eine Versicherungskarte dieser Art sollte dann auch fĂŒr das Zugfahrzeug mitgefĂŒhrt werden. Es besteht keine Pflicht zum MitfĂŒhren der grĂŒnen Versicherungskarte. Um Probleme bei der Einreise oder bei einem Schadensfall zu vermeiden, sollte das international anerkannte Dokument aber zu den Reiseunterlagen zĂ€hlen.

Standfahrzeuge und Reisefahrzeuge

WĂ€hrend Reisefahrzeuge zur Teilnahme am Straßenverkehr zwingend eine Haftpflichtversicherung und eine Zulassung benötigen, ist diese Art der Wohnwagenversicherung fĂŒr Standfahrzeuge nicht vorgeschrieben. Wird der Wohnwagen oder Caravan auf einem offiziellen Campingplatz im Urlaubsland abgestellt, dient er zu Dauercampingzwecken. Dies ist dann der Fall, wenn keine Teilnahme am Straßenverkehr mehr erfolgt und keine Zulassung mehr notwendig ist. Dann ist eine Campingversicherung fĂŒr Dauercamper und Standfahrzeuge die optimale Versicherungslösung. Versicherer wie der ADAC bieten hier eine geeignete Police an. Diese ist auch auf Campingplatzen innerhalb der EU gĂŒltig. Zudem ist dann auch die Wohnwagenversicherung Schweiz und die Wohnwagenversicherung Norwegen durch die ErwĂ€hnung in den Versicherungsbedingungen enthalten.

Die Versicherungskarte fĂŒr EU LĂ€nder

Zur Einreise in ein EU Land muss die grĂŒne Versicherungskarte nicht mitgefĂŒhrt werden. Sie ist kein vorgeschriebenes Einreisedokument mehr, da das Kennzeichen und die Zulassung des Wohnwagens als ausreichend gelten. Diese Regelung gilt auch fĂŒr Spanien. In der Wohnwagenversicherung Spanien sind auch die kanarischen Inseln enthalten.  Aufgrund der Bestimmung fĂŒr die Benelux LĂ€nder ist beim ADAC die Wohnwagen Versicherung Holland und die Wohnwagenversicherung Belgien vorhanden. Auch die Wohnwagenversicherung DĂ€nemark und die Wohnwagenversicherung Frankreich sind aufgrund der Regelung zu den EU LĂ€ndern enthalten.

Die Versicherungskarte fĂŒr weitere europĂ€ische LĂ€nder

Wer in europĂ€ische LĂ€nder wie Norwegen, Kroatien, die Schweiz und Liechtenstein reist, sollte nicht auf die EU Regelung vertrauen. Zwar ist das MitfĂŒhren der grĂŒnen Versicherungskarte zum Nachweis der Wohnwagenversicherung auch hier nicht verpflichtend, aber dennoch ratsam. Die Versicherungskarte ist kein vorgeschriebenes Einreisedokument. Dennoch sollten sowohl die grĂŒne Karte als auch ein europĂ€ischer Unfallbericht bei der Reise mit dem Wohnwagen mitgefĂŒhrt werden. Sollte es zu einem Versicherungsfall wĂ€hren dem Auslandsaufenthalt kommen, erleichtert der europĂ€ische Unfallbericht die Abwicklung und die Schadensregulierung.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Warum braucht man eine Wohnwagenversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen SchadensersatzansprĂŒche Dritter schĂŒtzt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusĂ€tzliche Wohnwagenversicherung abschließen.

Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?

Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darĂŒber hinaus auch die gĂŒnstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle SchadensfĂ€lle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch SchĂ€den, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, WildunfĂ€lle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet ĂŒber die Teilkasko hinaus zusĂ€tzlich SchĂ€den, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung fĂŒr ReisegepĂ€ck und Inventar. FĂŒr Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Campingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.

Welche Leistungen beinhaltet die Wohnwagenversicherung?

Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls ĂŒber unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen hĂ€ufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der SchadensĂŒbernahme fĂŒhren.

Was sollte man bei einer Wohnwagenversicherung beachten?

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung fĂŒr die Wohnwagenversicherung Wohnwagen ist zu beachten, dass sich die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen von der beim PKW bekannten Staffelung unterscheidet. Zahlreiche Versicherer unterscheiden nur 10 und manche sogar nur drei Schadenfreiheitsklassen, so dass man die Angebote der Versicherer hinsichtlich der Einstufungen ebenfalls vergleichen sollte. FĂ€hrt man seinen Caravan mit Saisonkennzeichen, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen bleiben, da eine kĂŒrzere Fahrsaison bei der Wohnwagenversicherung Versicherung nicht auf den Rabatt der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse angerechnet wird. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung sollte man unbedingt berĂŒcksichtigen, dass es auch hier in den Versicherungsbedingungen wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Die Versicherung von SchĂ€den, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht oder die auf das Konto unbekannter Dritter gehen, gehören ja noch zu den grundsĂ€tzlichen Regelungen einer Vollkasko-Versicherung aber schon bei den Selbstbeteiligungsraten und anderen Klauseln, die beispielsweise bei SchĂ€den durch höhere Gewalt oder Unwetter eine Rolle spielen, beginnen die Unterschiede bei den verschiedenen Anbieter, die meist nur das Kleingedruckte offenbart.

Wohnwagenversicherungen im Vergleich