Wohnwagenversicherung Generali
Soll ein Wohnwagen zugelassen werden, benötigt er mindestens eine Haftpflichtversicherung. Wird ein Wohnwagen als Standfahrzeug genutzt, ist zwar ein Versicherungsschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben, zur Absicherung des Besitzers jedoch dringen ratsam. Die Generali Versicherung bietet für Standfahrzeuge den passenden Versicherungsschutz.
Wohnwagenversicherung bei der Generali
- für Standfahrzeuge
Leistungen im Schadenfall
- Erstattung im Schadenfall im Rahmen der gewählten Versicherungssumme zum Wiederbeschaffungswert
- Neuwerterstattung für Gegenstände, mit einem Wert von mehr als die Hälfte des Anschaffungswertes zum Versicherungsbeginn
- Zeitwerterstattung für Gegenstände, mit einem Wert von weniger als die Hälfte des Anschaffungswertes zum Versicherungsbeginn
nicht versichert sind
- Sportgeräte, Fahrräder
- Notebooks, Telefone
- Film-und Fotoausrüstungen
- Wert- oder Kunstgegenstände, Bargeld
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Wohnwagenversicherungen beinhalten unterschiedliche Leistungen. Auch die Versicherungsbeiträge sind je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich. Daher ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Der blaue Button “Zum Versicherungsvergleich” führt Sie direkt auf den seiteninternen Rechner zum Tarifvergleich der besten Wohnwagenversicherungen. Im Anschluss können Sie einen Onlinevertrag abschließen.
Weitere Informationen
Wer einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil besitzt, benötigt nicht nur für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr einen ausreichenden Versicherungsschutz. Wird ein Wohnwagen auf der eigenen Achse gezogen, muss er mit einer Haftpflichtpolice ausgestattet sein. Diese wird von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft angeboten, die auch die Haftpflichtpolice für das Kraftfahrzeug anbietet. Wer seinen Wohnwagen nicht zu Reisezwecken nutzt, sondern ohne Zulassung zu Dauercampingzwecken braucht, benötigt einen gesonderten Versicherungsschutz. Hierfür kann die Generali Versicherung Wohnwagen und Wohnmobil ausreichend abdecken. Die Generali Versicherung Wohnwagen und Caravan ist nicht für Reisefahrzeuge ausgelegt, sondern eine sogenannte Campingversicherung für Standfahrzeuge. Der Antrag für eine Generali Caravan Versicherung oder eine Generali Wohnwagen Versicherung kann entweder direkt über das Internet oder über einen Berater der Versicherung gestellt werden. Über eine Suchanfrage auf der Internetseite des Versicherers kann ein Berater als Ansprechpartner zum Abschluss der Generali Caravan Versicherung oder der Generali Wohnwagen Versicherung gefunden werden.
Versicherungssumme und Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung zur Wohnwagen Versicherung Generali erfolgt anhand der vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungssumme. Hierbei wird die Versicherungssumme immer in 1.000 Euro Schritten ermittelt. Die Versicherungsleistung im Schadensfall erfolgt anhand der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Die Wohnwagen Versicherung Generali ersetzt den Neuwert für Gegenstände, die zum Beginn der Versicherung mehr als die Hälfte des Anschaffungswertes haben. Darunter liegende Gegenstände werden durch die Wohnwagen Versicherung Generali zum Zeitwert versichert und entsprechend erstattet. Die Beitragsberechnung basiert auf der Höhe der Versicherungssumme und der vom Versicherungsnehmer gewünschten Leistungen. Nicht nur der Wohnwagen an sich kann über die Generali Wohnwagenversicherung versichert werden, sondern auch die mitgeführten beweglichen Gegenstände und das Inventar. Zudem sind Markisen, Vorzelte und auch Holzvorbauten mit der Generali Wohnwagenversicherung für Standfahrzeuge ausreichend versichert. Holzvorbauten werden nicht von jeder Versicherungsgesellschaft in den Leistungsumfang im Schadensfall aufgenommen. Wer diese Leistung benötigt, hat mit der Wohnwagenversicherung Generali eine gute Alternative.
Nicht versicherbare Gegenstände
Die Wohnwagenversicherung Generali für Standwohnwagen und Dauercamper umfasst zwar das bewegliche Inventar und die persönlichen Gegenstände des Versicherungsnehmers, aber einige Ausnahmen sind dennoch zu beachten. Mitgeführte Sportgeräte, wie Fahrräder sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Diese können ebenso wenig mit der Generali Wohnwagenversicherung gegen Schäden und Diebstahl versichert werden, wie auch Notebooks oder Telefone. Elektronische Geräte wie Fernseher sind zwar abgedeckt, Film- und Fotoausrüstungen dagegen nicht. Auch Wertgegenstände und Kunstgegenstände sowie Bargeld werden im Schadensfall nicht von der Generali ersetzt. Wenn Gegenstände und Objekte dieser Art dauerhaft im Wohnwagen oder Wohnmobil gelagert werden, benötigt der Besitzer eine zusätzliche Versicherung. Hier kann abgeklärt werden, ob die eigene Hausratversicherung erweitert werden kann. Unter Umständen kann auch eine Reisegepäckversicherung mit einer zusätzlichen Campingdeckung den nötigen Versicherungsschutz für die gewünschten Gegenstände bieten.
Reisefahrzeuge
Die angebotene Wohnwagenversicherung der Generali ist für Standfahrzeuge und Dauercamper ausgelegt. Die für die Fahrt mit dem Wohnwagen oder Caravan benötigte Haftpflichtversicherung kann angefragt werden. Hierfür kann der Versicherungsnehmer ein Kontaktformular nutzen oder direkt einen Berater der Generali kontaktieren.
Häufig Gestellte Fragen
Warum braucht man eine Wohnwagenversicherung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.
Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?
Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Campingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.
Welche Leistungen beinhaltet die Wohnwagenversicherung?
Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.
Was sollte man bei einer Wohnwagenversicherung beachten?
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für die Wohnwagenversicherung Wohnwagen ist zu beachten, dass sich die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen von der beim PKW bekannten Staffelung unterscheidet. Zahlreiche Versicherer unterscheiden nur 10 und manche sogar nur drei Schadenfreiheitsklassen, so dass man die Angebote der Versicherer hinsichtlich der Einstufungen ebenfalls vergleichen sollte. Fährt man seinen Caravan mit Saisonkennzeichen, sollte das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen bleiben, da eine kürzere Fahrsaison bei der Wohnwagenversicherung Versicherung nicht auf den Rabatt der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse angerechnet wird. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung sollte man unbedingt berücksichtigen, dass es auch hier in den Versicherungsbedingungen wesentliche Unterschiede zwischen den Versicherern gibt. Die Versicherung von Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht oder die auf das Konto unbekannter Dritter gehen, gehören ja noch zu den grundsätzlichen Regelungen einer Vollkasko-Versicherung aber schon bei den Selbstbeteiligungsraten und anderen Klauseln, die beispielsweise bei Schäden durch höhere Gewalt oder Unwetter eine Rolle spielen, beginnen die Unterschiede bei den verschiedenen Anbieter, die meist nur das Kleingedruckte offenbart.
Wohnwagenversicherungen im Vergleich